Sozialrecht

http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/VorsorgeUndPatientenrechte_node.html

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenrechte.

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Die Diagnose Parkinson allein reicht nicht aus, um den Status einer Schwerbehinderung zu erhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch ärztliche Gutachter daran bemessen, wie stark die Funktionsbeeinträchtigungen durch die Krankheit sind. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn der GdB mindestens 50% beträgt. In der nachfolgenden Tabelle sind Anhaltswerte für die Einschätzung der GdB bei Morbus Parkinson gegeben.

Tabelle Parkinson - Grad der Behinderung
Parkinson – Grad der Behinderung

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie bei den zuständigen Versorgungsämtern oder Landesbehörden formlos oder mit einem Antragsformular beantragen. Legen Sie Ihrem Antrag am besten die bereits vorhandenen ärztliche Befunde und Bescheinigungen bei, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Um bestimmte Rechte, sogenannte Nachteilsausgleiche, in Anspruch nehmen zu können, wie z.B. Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenbefreiung oder Ermäßigung der Telefongebühren, müssen besondere Merkzeichen im Ausweis eingetragen sein.

Informationen dazu und zu weiteren sozialrechtlichen Aspekten finden Sie in der Broschüre zum Thema „Sozialrechtliche Informationen für Menschen mit chronischen Erkrankungen und deren Angehörige“ Auskunft – Sie finden diese hier:

http://www.parkinson-aktuell.de/_up/ucb_de/documents/UCB-Sozialbroschuere.pdf

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