Das Problem: Aut idem bei Parkinson

„Aut idem“ bedeutet: Der Apotheker hat ein vom Arzt verschriebenes Medikament grundsätzlich durch ein kostengünstigeres, wirkstoffgleiches Generikum auszutau- schen. Parkinson-Patienten werden daher regelmäßig andere Medikamente ausgehändigt als bei der Einstellung ihrer Medikation, erlebt die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V. (dPV). Ziel der Regel sind Einsparungen im Gesundheitssystem.

Generika sind untereinander allerdings nicht „gleich“: In einem gewissen Toleranzrahmen sind bei Präparaten einer Wirkstoffklasse Abweichungen in der Bioverfügbarkeit erlaubt. Sie können bei Parkinson-Patienten zu großen Wirkungsschwankungen führen und den Erfolg der Behandlung beeinträchtigen. Müssten Betro ene aufgrund dessen zur stationären Neueinstellung in ein Krankenhaus, wäre das medizinisch nicht zumutbar.

Eine Befragung unter 2.500 Mitgliedern der dPV im Jahr 2013 verdeutlicht die Folgen des ständigen Medikamentenaustausches: Rund die Hälfte der Befragten nimmt täglich 10 bis 20 Tabletten. Über 80 Prozent berichten, dass durch den Austausch die Wirkung verringert oder gesteigert, verzögert oder beschleunigt eintritt. Es kann zu Wirkungsschwankungen oder -verlusten kommen, die in sehr vielen Fällen plötzliche Schmerzen, unkontrollierbare Überbewegungen, Bewe- gungsunfähigkeit oder sogar lebensbedrohliche Krisen nach sich ziehen können.

Forderung der dPV: Dass die Aut-idem-Regel problematisch ist, weiß die Politik. Als Ausweg wurde die Möglichkeit geschaffen, einzelne Wirkstoffe, die nicht ausgetauscht werden dürfen, auf eine „Substitutionsausschlussliste“ zu setzen. Bei Parkinson geht es aber nicht um die Eigenschaften des Wirkstoffs, sondern um die des Patienten. Die dPV fordert daher eine generelle Ausnahme von der Aut-idem-Regel für die Indikation Parkinson – zumal das Einsparpotenzial in dieser von Generika dominierten Indikation minimal sein dürfte.

Mit rund 57.000 Unterschriften hatte sich die dPV 2014 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gewandt. Bei einer ö entlichen Anhörung im Juni 2015 konnte sie die Vertreter der Oppositionsparteien für eine Unterstützung des Anliegens gewinnen. Mit den Stimmen der Mehrheit der Regierungsparteien wurde die Petition Ende 2015 jedoch „geschlossen“. Die Begründung im Kern: Durch eine Ausnahme für Parkinson-Patienten würde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Zudem obliege die Entscheidung in dieser Frage inhaltlich dem Gemeinsamen Bundesausschuss.

Um endlich eine ungestörte Therapie der schweren, unheilbaren Erkrankung Morbus Parkinson zu gewährleisten, appellieren wir an Politik und Selbstverwaltung: Finden Sie einen Weg, Parkinson-Patienten von der Aut-idem-Regel auszunehmen!

Mehr über die dPV unter www.parkinson-vereinigung.de und Tel. 02141 740 270

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