Aktuell für Stuttgart: Förderprogramm für E‐Trikes

Damit der Wechsel zu einem umweltfreundlicheren Fortbewegungsmittel für mobilitätseingeschränkte Menschen attraktiver wird, fördert die Landeshauptstadt Stuttgart den Kauf eines neuen, elektrisch unterstützten Trikes. Dadurch soll das E‐Trike eine echte Alternative im öffentlichen Verkehr werden.

E-Trike vor einem See
Auch mobilitätseingeschränkte Stuttgarter*innen bekommen für den Umstieg auf ein E‐Trike eine Förderung von der Stadt

Ziel der Richtlinie ist die Förderung aller Stuttgarter*innen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, beim Kauf oder Leasing eines E‐Trikes (E‐Dreirades).

Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro, jedoch maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten des E‐Trikes. Dafür verpflichtet sich der Zuwendungsempfänger das geförderte E‐Trike mindestens drei Jahre im eigenen Stuttgarter Haushalt zu nutzen und durch einen Aufkleber auf die Förderung durch die Landeshauptstadt hinzuweisen.

Zusätzlich zur Grundförderung werden auf Antrag weitere 500 Euro frühestens drei Jahre nach der Beschaffung des E‐Trikes als „Nachhaltigkeitsbonus“ ausgezahlt, sofern im Haushalt der Antragstellenden in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.

Lesen Sie mehr zum Förderprogramm für E‐Trikes auf der Website der Stadtverwaltung Stuttgart: https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/elektromobilitaet/foerderprogramm-e-trike/foerderprogramm-e-trikes.php

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